Allgemeine Geschäftsbedingungen für Künstler von Profi-Strip-Agentur

  1. Die Event Agentur Deluxe betreibt mehrere Internetplattformen, über die Kunden Künstler für Veranstaltungen jeglicher Art buchen können. Um eine umfassende Künstlerdatenbank aufzubauen, bietet die Event Agentur Deluxe Künstlern die Möglichkeit, sich für die Vermittlung zu registrieren. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die rechtlichen Beziehungen zwischen den Künstlern und der Event Agentur Deluxe.
  2. Der Künstler agiert als selbstständiger Unternehmer gemäß § 14 BGB. Die Tätigkeit der Agentur begründet kein Arbeitsverhältnis zwischen dem Künstler und der Agentur. Der Künstler entscheidet eigenständig, welche Kundenanfragen er annimmt oder ablehnt. Die Aufnahme in die Datenbank stellt keinen Anspruch auf Vermittlung oder die Sicherstellung von Aufträgen dar. Sie dient lediglich als Plattform, die Besuchern der Webseite die Möglichkeit bietet, den Künstler für verschiedene Veranstaltungen und Events zu buchen.

1. Bewerbung und Aufnahme

  1. Künstler (männlich/weiblich/divers) aller Art können sich bei Profi-Strip-Agentur bewerben, indem sie Bildmaterial einsenden und ein Bewerbungsformular wahrheitsgemäß ausfüllen. Die Aufnahme in die Künstlerdatenbank erfolgt nach freiem Ermessen der Agentur. Profi-Strip-Agentur behält sich vor, Künstler ohne Angabe von Gründen jederzeit von der Website zu entfernen, einschließlich der Löschung ihrer Bildergalerien.
  2. Die Agentur nutzt die vom Künstler bereitgestellten Fotos, um eine Sedcard zu erstellen, die online veröffentlicht wird. Diese dient dazu, potenzielle Kunden auf die Leistungen und Angebote des Künstlers aufmerksam zu machen. Mit der Zustimmung zur Veröffentlichung seiner Sedcard bevollmächtigt der Künstler die Agentur, in seinem Namen Verträge abzuschließen.
  3. Der Künstler kann nach Aufnahme in die Datenbank der Agentur in Textform mitteilen, dass alle Informationen über ihn aus der Datenbank entfernt und er somit nicht mehr für Vermittlungen verfügbar sein möchte. Nach Eingang dieser Mitteilung werden die Daten unverzüglich offline gestellt, die vollständige Löschung aus der Datenbank erfolgt innerhalb von 30 Tagen. Sofern die Daten weiterhin für die ursprünglichen Zwecke benötigt werden, behält sich die Agentur das Recht vor, diese anderweitig zu speichern.

2. Aufnahmebedingungen

  1. Künstler müssen das 18. Lebensjahr vollendet haben.
  2. Ein gültiger Gewerbeschein sowie eine Steuer- oder Identifikationsnummer sind Voraussetzung für die Aufnahme.
  3. Die Agentur agiert ausschließlich als Vermittler zwischen Künstlern und Kunden. Die Vermittlungsprovision wird direkt zwischen der Agentur und dem Künstler abgerechnet.

3. Vertragsabschluss und Verhaltensregeln

  1. Kann ein Künstler einen vermittelten Auftritt nicht wahrnehmen, ist er verpflichtet, eigenständig für einen geeigneten Ersatz zu sorgen. Sollte dies nicht gelingen, der vorgeschlagene Ersatz vom Kunden abgelehnt werden oder die Buchung aufgrund von Versäumnissen des Künstlers storniert werden, haftet der Künstler für die entstandenen Kosten. Er ist zudem verpflichtet, die Vermittlungsprovision an die Agentur zu zahlen und übernimmt alle Ansprüche des Kunden im Zusammenhang mit dem abgesagten Auftritt.
  2. Im Falle von unvorhergesehenen Umständen wie plötzlicher Krankheit oder höherer Gewalt entfällt die Pflicht zur Zahlung einer Ausfallgebühr, sofern der Künstler die Gründe hierfür spätestens drei Tage nach dem geplanten Termin nachweist.
  3. Künstler, die über die Agentur vermittelt werden, arbeiten eigenständig und sind selbst dafür verantwortlich, alle steuerlichen und rechtlichen Verpflichtungen zu erfüllen. Dies umfasst die Abführung von Steuern, Sozialversicherungsbeiträgen, Beiträgen an die Künstlersozialkasse sowie den Abschluss von notwendigen Versicherungen.
  4. Der Künstler erklärt ausdrücklich, dass keine bestehenden vertraglichen Verpflichtungen ihn daran hindern, die von der Agentur vermittelten Aufträge anzunehmen.
  5. Solange ein Künstler ausstehende Zahlungen gegenüber der Agentur nicht begleicht, kann er vorübergehend von der Vermittlung ausgeschlossen werden. Der Ausschluss wird aufgehoben, sobald alle offenen Beträge vollständig beglichen sind.
  6. Künstler handeln als selbstständige Unternehmer und tragen die volle Verantwortung für ihre steuerlichen und rechtlichen Verpflichtungen.

4. Vollmacht zur Vermittlung

Mit dem Absenden des Bewerbungsformulars erteilt der Künstler der Profi-Strip-Agentur rechtsverbindlich die Vollmacht, ihn/sie bei der Vermittlung und dem Abschluss von Verträgen mit Kunden zu vertreten.

Umfang der Vollmacht:

  • Die Aushandlung und der Abschluss von Verträgen mit Kunden im Namen des Künstlers.
  • Die Abstimmung von Terminen, Gagen und weiteren relevanten Details.

Der Künstler erklärt sich damit einverstanden, dass die Agentur in seinem/ihrem Namen verbindliche Vereinbarungen treffen darf. Die Verantwortung für die Erfüllung der vereinbarten Leistungen (z. B. Auftritte, Dienstleistungen) liegt weiterhin beim jeweiligen Künstler.

Haftung der Agentur:
Die Agentur übernimmt keine Haftung für die Nichterfüllung der vertraglichen Pflichten durch den Künstler.

Widerruf der Vollmacht:
Diese Vollmacht gilt bis auf Widerruf. Der Widerruf muss schriftlich (z. B. per E-Mail oder Post) an die Agentur gerichtet werden und wird mit einer Frist von [z. B. 14 Tagen] wirksam.

5. Arbeitsverhältnis

Zwischen der Agentur und den Künstlern besteht kein Arbeitsverhältnis. Die Agentur übernimmt lediglich die Vermittlung.

6. Haftung

  1. Weitergabe persönlicher Daten:
    Sollte ein Kunde einen vermeintlichen Haftungsanspruch geltend machen, ist die Agentur berechtigt, die persönlichen Daten des Künstlers an den Kunden weiterzuleiten, damit dieser seine Ansprüche direkt gegenüber dem Künstler durchsetzen kann. Gegenüber Behörden, öffentlichen Stellen oder der Polizei garantiert die Agentur den Künstlern keine Anonymität.
  1. Verantwortung des Künstlers:
    Der Künstler ist für alle Schäden haftbar, die durch sein Verhalten dem Kunden entstehen. Er trägt die Verantwortung, im Innenverhältnis für solche Schäden aufzukommen. Sollte der Künstler ohne triftigen Grund nicht zu einem vereinbarten Auftritt erscheinen, ist er verpflichtet, der Agentur einen pauschalen Schadensersatz in Höhe der Vermittlungsprovision zu leisten. Es steht dem Künstler frei nachzuweisen, dass der Agentur ein geringerer Schaden entstanden ist. Die Agentur behält sich vor, einen nachweislich höheren Schaden in Rechnung zu stellen.
  1. Eigenverantwortung für Nebenabsprachen
  2. Der Künstler trägt die alleinige Verantwortung für alle mündlich oder schriftlich mit dem Kunden getroffenen Nebenabsprachen.

6. Haftungsbeschränkung

  1. Profi-Strip-Agentur haftet nicht für Schäden, die durch das Verhalten der Künstler entstehen, einschließlich Verspätungen, Nichterscheinen oder unangemessenem Verhalten.
  2. Künstler haften persönlich für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten entstehen.
  3. Die Agentur ist nicht verantwortlich für Vertragsverpflichtungen zwischen Künstlern und Dritten.
  4. Die Agentur übernimmt keine Haftung für steuerliche oder rechtliche Schwierigkeiten der Künstler.

§ 7 Rechteübertragung des Bild-/Video- und Tonmaterials

  1. Der Künstler gewährt der Agentur ein einfaches, nicht-exklusives, zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränktes Nutzungsrecht an seinem Bild-, Video- und Tonmaterial. Dieses Recht dient der umfassenden Nutzung und Verwertung des Materials im Rahmen der Vermittlungstätigkeit der Agentur, einschließlich der kommerziellen Vermarktung. Die Rechteeinräumung umfasst sämtliche bekannten und unbekannten Formen der Verbreitung und Nutzung im Internet:
  2. Die Rechteeinräumung umfasst ausdrücklich die Nutzung des Bildmaterials für werbliche Zwecke im Zusammenhang mit den Dienstleistungen der Agentur. Eine Bearbeitung oder Veränderung der Bilder erfolgt nur, sofern sie zur Anpassung an die Plattformen notwendig ist.
  3. Der Künstler räumt der Agentur darüber hinaus folgende uneingeschränkt zeitlich und territorial gültige Nutzungsrechte ein:b) Bearbeitungsrecht: Die Agentur hat das Recht, das Material – unter Wahrung des Urheberpersönlichkeitsrechts – beliebig zu bearbeiten, umzugestalten oder digitalisieren zu lassen. Dies schließt die Anpassung für Websites und Social-Media-Auftritte ein. Eine Ablehnung dieser Einwilligung bedarf einer schriftlichen Erklärung des Künstlers gegenüber der Agentur.
  4. Die eingeräumten Rechte schließen auch die ausschnittsweise Nutzung des Materials sowie die Kombination mit anderen Bildern oder Materialien ein.
  5. Die Rechteübertragung erfolgt ohne zeitliche Beschränkung, jedoch ausschließlich für die oben genannten Zwecke.
  6. a) Recht der Vervielfältigung, öffentlichen Zugänglichmachung und Verbreitung: Die Agentur darf das Material durch digitale Einbindung, insbesondere auf Websites und Social-Media-Plattformen, unbegrenzt vervielfältigen, öffentlich zugänglich machen und wiedergeben.
  7. Im Internet: Dazu gehört insbesondere die Einbindung in kostenpflichtige Online-Dienste, Websites und Social-Media-Plattformen, die von der Agentur betrieben werden.

8. Verzichtserklärung

  1. Künstler versichern, dass die von ihnen eingereichten Bilder frei von Rechten Dritter sind, insbesondere im Hinblick auf Urheber- und Persönlichkeitsrechte, und dass daraus keine Ansprüche gegenüber der Agentur im Zusammenhang mit den vertragsgegenständlichen Rechten entstehen. Der Künstler verpflichtet sich, die Agentur unverzüglich zu informieren, falls ihm Beeinträchtigungen oder potenzielle Ansprüche Dritter bekannt werden.
  2. Die Agentur behält sich das Recht vor, eigenständig geeignete Maßnahmen zur Abwehr von Ansprüchen Dritter oder zur Sicherung ihrer Rechte zu ergreifen. Der Künstler darf in solchen Fällen nur nach vorheriger Abstimmung mit der Agentur eigenständig tätig werden.
  3. Die Freistellungsverpflichtung des Künstlers schließt die Erstattung aller Kosten ein, die der Agentur durch Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung entstehen oder bereits entstanden sind. Diese Verpflichtung entfällt jedoch, wenn die geltend gemachten Ansprüche Dritter darauf beruhen, dass die Agentur die Bilder entgegen den vereinbarten Regelungen genutzt hat.

9. Gerichtsstand

  • Erfüllungsort aller Verpflichtungen aus diesem Vertrag ist der Sitz der Agentur in Saarbrücken.
  • Der Gerichtsstand für Streitigkeiten ist Saarbrücken, sofern beide Parteien Kaufleute oder juristische Personen des öffentlichen Rechts sind. Für Verbraucher gilt der gesetzliche Gerichtsstand.

10. Datenschutz (DSGVO)

1. Grundsätze der Datenverarbeitung

Die Aufnahme in die Künstlerdatenbank sowie die Nutzung von Bild-, Video- und Tonmaterial erfordern die Verarbeitung personenbezogener Daten. Dabei handelt es sich insbesondere um die Darstellung der abgebildeten Personen sowie gegebenenfalls um Angaben zu Aufnahmeort und -zeit.

2. Rechtsgrundlage der Verarbeitung

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, da sie für die Aufnahme in die Datenbank und die Vermittlung von Aufträgen erforderlich ist. Die Daten werden ausschließlich für die Durchführung von Aufträgen und die Präsentation der Künstler auf den Plattformen der Agentur verwendet.

3. Weitergabe der Daten

Die Daten werden nur an Kunden oder Partneragenturen weitergegeben, sofern dies zur Erfüllung der Vermittlungsaufträge notwendig ist. Eine Weitergabe zu anderen Zwecken erfolgt nicht ohne ausdrückliche Einwilligung. Im Rahmen von Kommunikations- und Werbemaßnahmen können Bild-, Video- und Tonmaterialien zudem an Dienstleister weitergegeben werden, die mit der Erstellung oder Verwaltung der Inhalte betraut sind. Die Datenübermittlung kann dabei auch in Länder außerhalb der Europäischen Union erfolgen, selbst wenn diese nicht über ein gleichwertiges Datenschutzniveau verfügen. Eine solche Weitergabe erfolgt ausschließlich zur Erfüllung der vertraglichen Zwecke.

4. Dauer der Speicherung

Personenbezogene Daten sowie Bild-, Video- und Tonmaterialien werden nur solange gespeichert, wie sie für die vereinbarten Zwecke benötigt werden. Sobald der Zweck der Verarbeitung entfällt, werden die Daten gelöscht. Falls gesetzliche Aufbewahrungspflichten einer Löschung entgegenstehen, wird die Verarbeitung der Daten entsprechend eingeschränkt.

5. Rechte der Künstler

Die Künstler haben im Hinblick auf ihre personenbezogenen Daten folgende Rechte:

  • Auskunftsrecht (Art. 15 DSGVO): Sie können Auskunft darüber verlangen, welche personenbezogenen Daten verarbeitet werden.
  • Recht auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO): Es besteht die Möglichkeit, unrichtige oder unvollständige Daten korrigieren zu lassen.
  • Recht auf Löschung (Art. 17 DSGVO): Unter bestimmten Voraussetzungen können die Daten gelöscht werden.
  • Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO): Sie können eine Einschränkung der Verarbeitung beantragen.
  • Recht auf Beschwerde (Art. 77 DSGVO): Es besteht das Recht, sich bei einer Datenschutz-Aufsichtsbehörde über die Verarbeitung der Daten zu beschweren.

6. Kontaktaufnahme und Durchsetzung der Rechte

Die Ausübung dieser Rechte kann über die auf der Website der Agentur angegebenen Kontaktmöglichkeiten erfolgen. Die Agentur wird sämtliche Anfragen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen prüfen und entsprechend bearbeiten.

11. Urheberrecht

Die AGB von Profi-Strip-Agentur sind urheberrechtlich geschützt. Jegliche unbefugte Nutzung oder Vervielfältigung wird zivil- und strafrechtlich verfolgt.

Stand: 01.07.2010